Norm
ABGB §879 AIaRechtssatz
Bei einer absoluten Nichtigkeit sind die Rechtswirkungen von Amts wegen aufzugreifen. In einem solchen Fall genügt es, wenn der anspruchsbegründende Sachverhalt aufgezeigt wird und unter Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs mit dem Fehlen jeglichen Rechtsgrunds für das Behaltendürfen der Leistung das Klagebegehren begründet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116900Im RIS seit
11.07.2002Zuletzt aktualisiert am
12.01.2015