Norm
ABGB §862aRechtssatz
Die Verpflichtung, für die Möglichkeit des Zugangs von rechtsgeschäftlichen Erklärungen (hier: qualifizierte Mahnung gemäß §39 Abs 1 VersVG) vorzusorgen, ist umso stärker zu gewichten, je eher mit der Möglichkeit des Einlangens solcher Erklärungen zu rechnen ist. Verhindert der Empfänger absichtlich den Zugang, so ist die Zustellung in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Empfänger unter gewöhnlichen Umständen zugegangen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117134Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009