RS OGH 2002/6/12 7Ob55/02t, 8ObS11/09i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.2002
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Norm

ABGB §862a
VersVG §39 Abs1

Rechtssatz

Die Verpflichtung, für die Möglichkeit des Zugangs von rechtsgeschäftlichen Erklärungen (hier: qualifizierte Mahnung gemäß §39 Abs 1 VersVG) vorzusorgen, ist umso stärker zu gewichten, je eher mit der Möglichkeit des Einlangens solcher Erklärungen zu rechnen ist. Verhindert der Empfänger absichtlich den Zugang, so ist die Zustellung in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Empfänger unter gewöhnlichen Umständen zugegangen wäre.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 55/02t
    Entscheidungstext OGH 12.06.2002 7 Ob 55/02t
  • 8 ObS 11/09i
    Entscheidungstext OGH 30.07.2009 8 ObS 11/09i
    Auch; nur: Die Verpflichtung, für die Möglichkeit des Zugangs von rechtsgeschäftlichen Erklärungen vorzusorgen, ist umso stärker zu gewichten, je eher mit der Möglichkeit des Einlangens solcher Erklärungen zu rechnen ist. Verhindert der Empfänger absichtlich den Zugang, so ist die Zustellung in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Empfänger unter gewöhnlichen Umständen zugegangen wäre. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117134

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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