Norm
ASVG §292Rechtssatz
Es kann keineswegs gesagt werden, dass die Pflichtversicherung nach einem bestimmten Sozialversicherungsgesetz eine allgemeine Regel dafür aufstellt, wie das Einkommen der betreffenden Personen im Ausgleichszulagenrecht zu behandeln ist. In einem Fall, in dem betriebliche Einkünfte erzielt werden, kommt der steuerrechtlichen Beurteilung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben für die Anrechnung des Einkommens die maßgebende Bedeutung zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116798Dokumentnummer
JJR_20020618_OGH0002_010OBS00421_01M0000_003