RS OGH 2002/6/18 10ObS421/01m

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Veröffentlicht am 18.06.2002
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Norm

ASVG §292

Rechtssatz

Es kann keineswegs gesagt werden, dass die Pflichtversicherung nach einem bestimmten Sozialversicherungsgesetz eine allgemeine Regel dafür aufstellt, wie das Einkommen der betreffenden Personen im Ausgleichszulagenrecht zu behandeln ist. In einem Fall, in dem betriebliche Einkünfte erzielt werden, kommt der steuerrechtlichen Beurteilung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben für die Anrechnung des Einkommens die maßgebende Bedeutung zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116798

Dokumentnummer

JJR_20020618_OGH0002_010OBS00421_01M0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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