Norm
ASVG §181Rechtssatz
Da nach § 181 ASVG für selbständig Erwerbstätige die Bemessungsgrundlage in der Unfallversicherung nach festen Beträgen festgestellt wird, steht es mit dem Gesetz durchaus im Einklang, von dieser festen Bemessungsgrundlage auch dann auszugehen, wenn die Bemessungsgrundlage für einen nichtversicherten selbständig Erwerbstätigen nach billigem Ermessen gemäß § 182 ASVG festzustellen ist. (Hier: freiberuflich tätiger, in der Unfallversicherung nicht versicherter Rechtsanwalt)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116805Im RIS seit
18.07.2002Zuletzt aktualisiert am
10.01.2012