RS OGH 2002/6/18 10ObS170/02a, 10ObS92/11v

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Veröffentlicht am 18.06.2002
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Norm

ASVG §181
ASVG §182

Rechtssatz

Da nach § 181 ASVG für selbständig Erwerbstätige die Bemessungsgrundlage in der Unfallversicherung nach festen Beträgen festgestellt wird, steht es mit dem Gesetz durchaus im Einklang, von dieser festen Bemessungsgrundlage auch dann auszugehen, wenn die Bemessungsgrundlage für einen nichtversicherten selbständig Erwerbstätigen nach billigem Ermessen gemäß § 182 ASVG festzustellen ist. (Hier: freiberuflich tätiger, in der Unfallversicherung nicht versicherter Rechtsanwalt)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116805

Im RIS seit

18.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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