Norm
IPRG §26Rechtssatz
Das Adoptionsstatut des § 26 Abs 1 IPRG gibt nur die materiellrechtlichen Voraussetzungen einer inländischen Adoption mit Auslandsbezug vor, sagt aber nichts über die dem Verfahrensrecht zuzuordnende Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117177Im RIS seit
25.07.2002Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013