Norm
IPRG §26Rechtssatz
Es sind keine einschlägigen Staatsverträge und auch sonst keine Rechtsnormen vorhanden, die sich im Verhältnis zwischen Österreich und Bulgarien direkt damit befassen, wie bei der Anerkennung von Adoptionsentscheidungen zu verfahren ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117176Dokumentnummer
JJR_20020625_OGH0002_0050OB00131_02D0000_001