RS OGH 2002/6/25 5Ob131/02d, 1Ob190/03b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.2002
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Norm

IPRG §26

Rechtssatz

Es sind keine einschlägigen Staatsverträge und auch sonst keine Rechtsnormen vorhanden, die sich im Verhältnis zwischen Österreich und Bulgarien direkt damit befassen, wie bei der Anerkennung von Adoptionsentscheidungen zu verfahren ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117176

Dokumentnummer

JJR_20020625_OGH0002_0050OB00131_02D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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