Norm
ABGB §484Rechtssatz
Sind Art und Ausmaß der Servitut durch den Titel unzweifelhaft konkret bestimmt, dann spricht man von einer "gemessenen", sonst aber von einer "ungemessenen" Servitut.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116523Im RIS seit
25.07.2002Zuletzt aktualisiert am
09.06.2022