Norm
MRK Art13 I1Rechtssatz
Art 13 MRK kann nicht dahingehend interpretiert werden, dass er ein Rechtsmittel zur Bekämpfung des nationalen Rechts verlangen würde. Andernfalls würde der Gerichtshof den Konventionsstaaten eine Verpflichtung auferlegen, die MRK in ihre nationale Rechtsordnung zu übernehmen. Goodwin gegen das Vereinigte Königreich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:2002:RS0121757Im RIS seit
10.08.2002Zuletzt aktualisiert am
19.09.2012