RS OGH 2002/7/18 3Ob45/01s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.07.2002
beobachten
merken

Norm

EO §98 Abs2
ZPO §235 Abs5 B1

Rechtssatz

Erfolgt die Einverleibung des Eigentumsrechts des Käufers im Rang nach der Anmerkung der Zwangsverwaltung der Liegenschaft, tritt er als späterer Erwerber ex lege in die Rechtsstellung der vormals verpflichteten Partei als (neuer) Verpflichteter in das anhängige Verfahren ein. Dies erfordert die Richtigstellung der Parteienbezeichnung der verpflichteten Partei.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116628

Dokumentnummer

JJR_20020718_OGH0002_0030OB00045_01S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten