Norm
ZPO §411 AaRechtssatz
Die Beurteilung des Berufsschutzes in einem vorliegenden Verfahren bindet nicht. Denn ein zu einem zurückliegenden Stichtag rechtskräftig abgewiesenes Begehren auf Invaliditätspension erzeugt für die Entscheidung über ein zu einem späteren Stichtag erhobenes Begehren keine Bindungswirkung (so bereits 10 ObS 10/99i; SSV-NF 13/13).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116794Dokumentnummer
JJR_20020718_OGH0002_010OBS00159_02H0000_001