Norm
StGB §29Rechtssatz
Wird - ohne gleichzeitigen Strafausspruch hinsichtlich des in Rechtskraft erwachsenen Teils - eine Subsumtionseinheit nach § 29 StGB durch Teilrechtskraft zerschlagen und erst im nachfolgenden Rechtsgang über den anderen Teil solcherart zusammengefasster Taten abgesprochen, ist sie neu zu bilden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116734Im RIS seit
05.09.2002Zuletzt aktualisiert am
04.07.2022