Norm
ABGB §154 Abs3 GRechtssatz
Es kann nicht generell gesagt werden, dass bei gerichtlicher Genehmigung eines Darlehensvertrages bezüglich minderjähriger Beteiligter die Bestellung eines Kollisionskurators nicht erforderlich ist. Vielmehr muss auch die Verwendung des Darlehens zu dem angegebenen, (auch) im Interesse der Kinder gelegenen Zweck gesichert erscheinen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116839Im RIS seit
06.09.2002Zuletzt aktualisiert am
03.03.2016