RS OGH 2002/8/7 7Ob112/02z, 7Ob134/10x, 6Ob18/14m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.08.2002
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Norm

ABGB §154 Abs3 G
ABGB §271

Rechtssatz

Es kann nicht generell gesagt werden, dass bei gerichtlicher Genehmigung eines Darlehensvertrages bezüglich minderjähriger Beteiligter die Bestellung eines Kollisionskurators nicht erforderlich ist. Vielmehr muss auch die Verwendung des Darlehens zu dem angegebenen, (auch) im Interesse der Kinder gelegenen Zweck gesichert erscheinen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 112/02z
    Entscheidungstext OGH 07.08.2002 7 Ob 112/02z
  • 7 Ob 134/10x
    Entscheidungstext OGH 14.07.2010 7 Ob 134/10x
  • 6 Ob 18/14m
    Entscheidungstext OGH 10.04.2014 6 Ob 18/14m
    Vgl; Beisatz: Kommt die Obsorge beiden Elternteilen zu und ist ein Elternteil infolge Interessenkollision von der Vertretung der Minderjährigen ausgeschlossen, so verliert der von der Kollision betroffene Elternteil auch sein Zustimmungsrecht nach § 167 Abs 2 und 3 ABGB, ohne dass es der Bestellung eines Kollisionskurators bedarf. (T1); Veröff: SZ 2014/35

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116839

Im RIS seit

06.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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