RS OGH 2002/8/7 7Ob170/02d, 5Ob181/18f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.08.2002
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Norm

ABGB §879 Abs2 Z4 DI
KO §3 Abs1

Rechtssatz

Im Falle von Verträgen, die der Masseverwalter im Zuge der ihm obliegenden Verwertung der Masse schließt, kann nur der Masseverwalter und nicht der Gemeinschuldner der Bewucherte sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116838

Im RIS seit

06.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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