Norm
ABGB §879 Abs2 Z4 DIRechtssatz
Im Falle von Verträgen, die der Masseverwalter im Zuge der ihm obliegenden Verwertung der Masse schließt, kann nur der Masseverwalter und nicht der Gemeinschuldner der Bewucherte sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116838Im RIS seit
06.09.2002Zuletzt aktualisiert am
18.12.2018