Norm
ABGB §1304 BIIaRechtssatz
Der verletzte Fahrgast muss sich das Verschulden des Lenkers nicht auf seine Ansprüche gegen den Unfallgegner anrechnen lassen. Der Lenker eines Fahrzeuges ist nicht "Gehilfe" des von ihm unentgeltlich beförderten Fahrgasts.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116644Im RIS seit
07.09.2002Zuletzt aktualisiert am
25.07.2012