Norm
GRBG §3Rechtssatz
Dafür, ob eine Eingabe überhaupt als Grundrechtsbeschwerde iSd § 1 Abs1 GRBG anzusehen ist, sind nicht so sehr die Form oder die Bezeichnung maßgeblich, sondern der nach außen erkennbare Wille des Beschwerdeführers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116771Im RIS seit
12.09.2002Zuletzt aktualisiert am
18.05.2010