Norm
EO §387 Abs1Rechtssatz
Das Rekursgericht kann zur meritorischen Entscheidung über einen Sicherungsantrag funktionell auch dann zuständig werden, wenn ihn das Erstgericht ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückwies.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116828Im RIS seit
12.09.2002Zuletzt aktualisiert am
18.09.2019