Norm
JN §41Rechtssatz
Bei der Zuständigkeitsprüfung ist auch ein nur eventualiter erhobenes Vorbringen zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116701Im RIS seit
19.09.2002Zuletzt aktualisiert am
14.03.2018