RS OGH 2002/8/20 4Ob169/02k, 3Ob232/17i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.08.2002
beobachten
merken

Norm

JN §41

Rechtssatz

Bei der Zuständigkeitsprüfung ist auch ein nur eventualiter erhobenes Vorbringen zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116701

Im RIS seit

19.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten