RS OGH 2002/8/21 13Os88/02, 15Os98/02, 12Os48/03, 13Os100/04, 14Os56/05z, 14Os89/05b, 12Os104/05v, 1

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.08.2002
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Norm

SMG §27 Abs1 A
SMG §27 Abs2 A
SMG §28 Abs2 A
SMG §28 Abs3 A

Rechtssatz

Eine dem § 28 Abs 2 SMG zu unterstellende Tat ist ungeachtet gewerbsmäßiger Begehung stets dann nicht auch noch dem ersten Fall des § 28 Abs 3 SMG zu subsumieren, wenn die privilegierenden Umstände des zweiten Satzes dieser Bestimmung angenommen werden. Wurde die Tat vom Schöffengericht dem zweiten Satz des § 28 Abs 3 SMG unterstellt, ist der Angeklagte demnach gerade nicht auch des § 28 Abs 3 erster Fall SMG, vielmehr bloß des Verbrechens nach § 28 Abs 2 (vierter Fall) SMG schuldig erkannt worden (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO), sodass die gewerbsmäßige Begehung der Tat keinen den Strafsatz bedingenden Umstand (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO), also keine entscheidende Tatsache darstellt und sowohl aus Z 3 wie auch aus Z 5a des § 281 Abs 1 StPO unbeachtlich ist.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 88/02
    Entscheidungstext OGH 21.08.2002 13 Os 88/02
  • 15 Os 98/02
    Entscheidungstext OGH 05.09.2002 15 Os 98/02
    Auch; Beisatz: § 28 Abs 3 erster Satz SMG enthält Qualifikationstatbestände zu Abs 2. Anders jedoch der zweite Satz leg cit. Handelt der Täter aus dem (hier kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung ausnahmsweise entscheidungswesentlichen, weil die Wahl des anzuwendenden Strafsatzes bedingenden) im zweiten Satz umschriebenen Motiv, kommt als Rechtsfolge der erhöhte Strafsatz für die im ersten Satz umschriebenen Qualifikationen nicht zur Anwendung; der Täter fällt unter den in Abs 3 als dort zweiten Strafsatz übernommenen Strafsatz von Abs 2 leg cit. (T1)
  • 12 Os 48/03
    Entscheidungstext OGH 23.10.2003 12 Os 48/03
    Auch
  • 13 Os 100/04
    Entscheidungstext OGH 03.11.2004 13 Os 100/04
    Auch
  • 14 Os 56/05z
    Entscheidungstext OGH 09.08.2005 14 Os 56/05z
    Auch
  • 14 Os 89/05b
    Entscheidungstext OGH 22.11.2005 14 Os 89/05b
    Auch
  • 12 Os 104/05v
    Entscheidungstext OGH 15.12.2005 12 Os 104/05v
    Auch
  • 13 Os 82/06t
    Entscheidungstext OGH 08.11.2006 13 Os 82/06t
    Vgl auch; Beisatz: Hier: § 27 Abs 2 Z 2 SMG. (T2)
  • 13 Os 128/07h
    Entscheidungstext OGH 07.11.2007 13 Os 128/07h
    Vgl auch; nur: Eine dem § 28 Abs 2 SMG zu unterstellende Tat ist ungeachtet gewerbsmäßiger Begehung stets dann nicht auch noch dem ersten Fall des § 28 Abs 3 SMG zu subsumieren, wenn die privilegierenden Umstände des zweiten Satzes dieser Bestimmung angenommen werden. (T3)
  • 14 Os 94/08t
    Entscheidungstext OGH 26.08.2008 14 Os 94/08t
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116768

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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