Norm
ASVG §86 Abs3 Z2Rechtssatz
Da sich die Leistungsanfallbestimmungen für die Invaliditätspension nur auf den erstmaligen Anfall der Leistung, nicht aber auf den Leistungszeitpunkt der einzelnen Pensionsleistungen beziehen, führt eine spätere Wiederaufnahme der Tätigkeit nicht mehr zum Wegfall der Leistung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116852Im RIS seit
26.09.2002Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012