Norm
ASVG §255 BbRechtssatz
Zahnärztliche Assistentin mit einjähriger Ausbildungszeit ist kein berufsschutzbegründender qualifizierter Beruf. Die Mithilfe einer zahnärztlichen Assistentin hat sich ausschließlich auf die Unterstützung des Arztes zu beziehen und darf ihre Tätigkeit keinen integrierenden Bestandteil der ärztlichen Behandlung bilden (vgl SSV-NF9/A1 mwN). Eine Vergleichbarkeit mit der besonders qualifizierten Tätigkeit einer Operationsschwester ist nicht gegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116808Dokumentnummer
JJR_20020827_OGH0002_010OBS00260_02M0000_001