Norm
RAO §10Rechtssatz
Eine Doppelvertretung nach § 10 RAO liegt nicht nur im Fall von bereits anhängigen Gerichtsverfahren vor, sondern auch dann, wenn aus einer Beratungstätigkeit der Anschein eines Frontwechsels entsteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116766Im RIS seit
02.10.2002Zuletzt aktualisiert am
05.09.2012