Norm
DSt 1990 §4Rechtssatz
Das Disziplinarvergehen der Verletzung anwaltlicher Berufspflicht durch Nichtbeachtung des Verschwiegenheitsgebotes kann auch fahrlässig begangen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116765Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008