Norm
WEG 1975 §16 Abs3Rechtssatz
Nach Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft steht nur noch dieser, nicht aber den einzelnen Miteigentümern und Wohnungseigentümern der Anspruch auf Herausgabe einer rechtlich einer Rücklage gleichzuhaltenden, auf vertraglicher Grundlage im WE-Vorstadium gebildeten Vermögensmasse an den neuen Verwalter zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117151Dokumentnummer
JJR_20020912_OGH0002_0050OB00160_02V0000_003