RS OGH 2002/9/12 5Ob218/02y

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Veröffentlicht am 12.09.2002
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Norm

Eisenbahnbuchanlegungsgesetz §44 Abs2
GBG §74

Rechtssatz

Die ministerielle Ermächtigung gemäß § 44 Abs 2 EAG ist nicht nur bei Abschreibung und Zuschreibung zu einer anderen Einlage des Eisenbahnbuches, sondern auch bei Zuschreibung zu einer Einlage des allgemeinen Grundbuches erforderlich. Dem Grundbuchsgericht ist ein entsprechender urkundlicher Nachweis vorzulegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116898

Dokumentnummer

JJR_20020912_OGH0002_0050OB00218_02Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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