Norm
StGB §28 CaRechtssatz
Bei Realkonkurrenz ist denkbar, dass die Diversionsvoraussetzungen hinsichtlich einzelner Taten vorliegen, hinsichtlich anderer aber nicht, sodass nur in Bezug auf erstere eine diversionelle Maßnahme zu setzen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117210Im RIS seit
31.10.2002Zuletzt aktualisiert am
04.10.2018