RS OGH 2002/10/7 12R171/02h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.2002
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Norm

ZPO §41
RAT TP2

Rechtssatz

Klagen aus einem Kreditvertrag sind, wenn eine kurze Darstellung des Sachverhaltes möglich ist, selbst dann nach TP 2 RAT zu entlohnen, wenn der Kläger in der Klageerzählung den Anspruch (auch) auf (vertraglichen) Schadenersatz stützen will. Die Pflicht zur Rückzahlung des Kreditbetrages bei Verzug ist ein typisches Merkmal des Kreditvertrages (Darlehens vertrages). Handelt es sich um typische Nichterfüllungsansprüche aus einem im TP 2 RAT genannten Vertrag wird daraus noch keine "Schadenersatzklage" im Sinne des anwaltlichen Tarifrechtes.

Ausdrückliche Ablehnung der Entscheidung 35 R 336/01y des LG für ZRS Wien.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2002:RW0000074

Dokumentnummer

JJR_20021007_OLG0009_01200R00171_02H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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