Norm
ZPO §1 AbRechtssatz
Es begegnet keinen Bedenken, dass sich das Erstgericht nur mit der parteibezogenen (persönlichen) Prozessvoraussetzung der Parteifähigkeit der Klägerin befasste, ohne auf die Zulässigkeit des Rechtsweges einzugehen; legt es doch auch die Prozessökonomie nahe, bei mehreren fraglichen Prozessvoraussetzungen jene zuerst zu prüfen, deren Mangel sich am Leichtesten feststellen lässt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116920Dokumentnummer
JJR_20021009_OGH0002_0070OB00234_01I0000_002