Norm
SMG §27 ARechtssatz
Unter "Verschaffen" von Suchtgift im Sinne von § 27 siebenter Fall SMG ist auch die Vermittlung des Überlassens durch einen anderen zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116841Im RIS seit
09.11.2002Zuletzt aktualisiert am
21.06.2022