Norm
ABGB §1096 CRechtssatz
Ein durch die entgegen vertraglicher Verpflichtungen des Bestandgebers erfolgte Eröffnung von Konkurrenzunternehmen im Einzugsbereich des Bestandobjekts (mitverursachter) verursachter erheblicher Rückgang des Geschäftserfolgs des Bestandnehmers rechtfertigt ein Zinsminderungs- bzw -befreiungsbegehren gemäß §1096 Abs1 ABGB.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Zinsminderungsbegehren, ZinsbefreiungsbegehrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117011Im RIS seit
13.11.2002Zuletzt aktualisiert am
09.08.2022