Norm
AußStrG idF KindRÄG 2001 §209Rechtssatz
Auch nahen Angehörigen ist die Akteneinsicht zu verweigern, wenn es um Daten geht, die den Geisteszustand einer Verfahrenspartei in einem Verfahren zur Überprüfung, ob ein Sachwalter zu bestellen ist, betreffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116925Im RIS seit
14.11.2002Zuletzt aktualisiert am
08.02.2021