Norm
StPO §281 Abs1 Z9Rechtssatz
Zwar dürfen Rechts- oder Subsumtionsrüge anstelle einer eigenständigen methodengerechten Ableitung aus dem Gesetz an einem Rechtssatz des Obersten Gerichtshofs anknüpfen. Dies muss jedoch innerhalb der von Logik und Grammatik gezogenen Grenzen geschehen. Bei einem Zirkelschluss ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116962Im RIS seit
15.11.2002Zuletzt aktualisiert am
18.01.2022