RS OGH 2002/10/24 2Ob257/02m

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Veröffentlicht am 24.10.2002
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Norm

ZPO §235 E

Rechtssatz

Wurde die bezirksgerichtliche Wertgrenze bereits aus Anlass einer früheren Erweiterung des Klagebegehrens überschritten, dann liegt bei einer neuerlichen Erweiterung des Klagebegehrens kein Anwendungsfall des § 235 Abs 2 ZPO vor. Eine solche neuerliche Erweiterung des Klagebegehrens ist nur unter dem Gesichtspunkt des § 235 Abs 3 ZPO zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116984

Dokumentnummer

JJR_20021024_OGH0002_0020OB00257_02M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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