Norm
MRK Art6 Abs1 II5b1Rechtssatz
Ob das Recht zu schweigen in einer Weise missachtet wurde, die eine Verletzung von Art 6 MRK begründet, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Allan gegen das Vereinigte Königreich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:2002:RS0121259Im RIS seit
05.12.2002Zuletzt aktualisiert am
28.08.2012