RS OGH 2002/11/5 4Ob6/02i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.11.2002
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Norm

ABGB §1002
ABGB §1396

Rechtssatz

Verleiht das Gesetz schon einer bloßen Wissenserklärung des Schuldners einer abgetretenen Forderung verbindliche Wirkung, so ist es sachgerecht, auf die Zurechnung einer deklarativen Schuldanerkenntniserklärung Dritter die - für Willenserklärungen geltenden - Regeln über die Stellvertretung analog anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117041

Dokumentnummer

JJR_20021105_OGH0002_0040OB00006_02I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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