Norm
ASVG §253d Abs1Rechtssatz
Maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob ein Versicherter imstande ist, durch die in den letzten 15 Jahren überwiegend ausgeübte Tätigkeit die so genannte Lohnhälfte zu verdienen, sind die Anforderungen, die an diese Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt in ihrer aktuellen Ausformung gestellt werden (vgl 10 ObS 236/00d).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116964Dokumentnummer
JJR_20021112_OGH0002_010OBS00231_02X0000_001