Norm
StPO §72Rechtssatz
Die Entscheidung des abgelehnten Richters vor rechtskräftiger Zurückweisung des Ablehnungsantrages kann das wirksame Zustandekommen eines Beschlusses nicht hindern, wenn eine unaufschiebbare vorläufige Maßnahme zu treffen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117050Dokumentnummer
JJR_20021118_OGH0002_014BKD00008_0200000_001