RS OGH 2002/11/26 1Ob250/02z

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Veröffentlicht am 26.11.2002
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Norm

ABGB §1299 A3

Rechtssatz

Im Zuge der Beantwortung von Fragen, die Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Grund einer ungerechtfertigten Entlassung betreffen, ist die Kammer für Arbeiter und Angestellte als Sachverständige im Sinne des § 1299 ABGB anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117081

Dokumentnummer

JJR_20021126_OGH0002_0010OB00250_02Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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