Norm
ABGB §140 BdRechtssatz
Die Transferleistungen (der Reihe nach Unterhaltsabsetzbetrag, Kinderabsetzbetrag und Familienbeihilfe) sollen - neben der Abgeltung von Betreuungsleistungen - auch zur steuerlichen Entlastung des geldunterhaltspflichtigen Elternteils durch Unterhaltskürzung als Messgrößen herangezogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117082Im RIS seit
26.12.2002Zuletzt aktualisiert am
30.10.2013