Norm
ABGB §140 BdRechtssatz
Bei verfassungskonformer Auslegung ist die Hälfte des vom Geldunterhaltspflichtigen zu zahlenden Unterhalts steuerlich zu entlasten. Dabei sind die Grenzsteuersätze linear um etwa 10 % abzusenken.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ProzentEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117083Dokumentnummer
JJR_20021126_OGH0002_0010OB00079_02B0000_002