RS OGH 2002/12/10 10ObS344/02i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.2002
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Norm

ZPO §405 DIIIa6

Rechtssatz

Die urteilsmäßige Zuerkennung einer bloß befristeten Invaliditätspension ist gegenüber dem Begehren auf Zuerkennung einer unbefristeten Invaliditätspension ein "minus" und stellt daher keinen Verstoß gegen §405 ZPO dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117104

Dokumentnummer

JJR_20021210_OGH0002_010OBS00344_02I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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