RS OGH 2002/12/11 7Ob248/02z, 7Ob279/03k

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Veröffentlicht am 11.12.2002
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Norm

SVS §1

Rechtssatz

Die Speditionsversicherung ist eine sogenannte Fremdversicherung, weil sie nicht dazu bestimmt ist, den Versicherungsnehmer (Spediteur), sondern dessen Auftraggeber (Wareninteressent) bzw den, dem das versicherte Interesse zusteht, zu schützen. Diese Konstruktion ermöglicht es, selbst solche Schäden zu versichern, die vorsätzlich verursacht werden (§ 3 Abs 4 SVS).

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 248/02z
    Entscheidungstext OGH 11.12.2002 7 Ob 248/02z
    Veröff: SZ 2002/166
  • 7 Ob 279/03k
    Entscheidungstext OGH 17.12.2003 7 Ob 279/03k
    nur: Die Speditionsversicherung ist eine sogenannte Fremdversicherung, weil sie nicht dazu bestimmt ist, den Versicherungsnehmer (Spediteur), sondern dessen Auftraggeber (Wareninteressent) bzw den, dem das versicherte Interesse zusteht, zu schützen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117298

Im RIS seit

10.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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