Norm
SVS §1Rechtssatz
Die Speditionsversicherung ist eine sogenannte Fremdversicherung, weil sie nicht dazu bestimmt ist, den Versicherungsnehmer (Spediteur), sondern dessen Auftraggeber (Wareninteressent) bzw den, dem das versicherte Interesse zusteht, zu schützen. Diese Konstruktion ermöglicht es, selbst solche Schäden zu versichern, die vorsätzlich verursacht werden (§ 3 Abs 4 SVS).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117298Im RIS seit
10.01.2003Zuletzt aktualisiert am
27.06.2013