RS OGH 2002/12/11 7Ob248/02z

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Veröffentlicht am 11.12.2002
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Norm

SVS §6 B Z2 litb

Rechtssatz

Die bloße Kenntnis des ungefähren Wertes des Gutes, das den Gegenstand des Verkehrsvertrages bildet, kann nicht mit der Vornahme einer Schätzung gleichgesetzt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117303

Dokumentnummer

JJR_20021211_OGH0002_0070OB00248_02Z0000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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