Norm
EO §381 Z2 ARechtssatz
Wird dem einzigen Komplementär einer KG die Geschäftsführungsbefugnis und die Vertretungsbefugnis entzogen, so kann auch ein Kommanditist mittels einstweiliger Verfügung mit der alleinigen Geschäftsführung für die Dauer eines Rechtsstreits über eine Auflösungsklage, Ausschließungsklage oder Übernahmeklage betraut werden. Das Gericht kann im Rahmen des Sicherungsantrags alle ihm erforderlich scheinenden Anordnungen treffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117198Dokumentnummer
JJR_20021213_OGH0002_0010OB00201_02V0000_001