Norm
KartG 1988 §34 Abs1aRechtssatz
Die Vermutung des § 34 Abs 1a KartG kann auch dadurch widerlegt werden, dass der Antragsgegner nachweist, dass der relevante Markt entgegen den Antragsbehauptungen nicht mit dem Inland begrenzt ist (hier: Frage der marktbeherrschenden Stellung als Nachfrager, wenn Anbieter räumliche Ausweichmöglichkeiten haben).
Entscheidungstexte
Schlagworte
LKW-MautsystemEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117181Dokumentnummer
JJR_20021216_OGH0002_0160OK00014_0200000_001