RS OGH 2003/1/21 5Ob301/02d

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Veröffentlicht am 21.01.2003
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Norm

WEG 1975 §19 Abs3 Z1

Rechtssatz

Unüberwindliche Abrechnungsschwierigkeiten, die durch die Reduzierung der anteiligen Belastung eines Wohnungseigentümers mit Liegenschaftsaufwendungen entstehen würden, könnten durch die gebotene Festsetzung des neuen Kostenverteilungsschlüssels "nach billigem Ermessen" abgemindert werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117701

Dokumentnummer

JJR_20030121_OGH0002_0050OB00301_02D0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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