Norm
WEG 1975 §19 Abs3 Z1Rechtssatz
Unüberwindliche Abrechnungsschwierigkeiten, die durch die Reduzierung der anteiligen Belastung eines Wohnungseigentümers mit Liegenschaftsaufwendungen entstehen würden, könnten durch die gebotene Festsetzung des neuen Kostenverteilungsschlüssels "nach billigem Ermessen" abgemindert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117701Dokumentnummer
JJR_20030121_OGH0002_0050OB00301_02D0000_002