Norm
MRG §16 Abs8Rechtssatz
Einem Vermieter, der das Ergebnis einer auf bestimmte Zinsperioden eingeschränkten Mietzinsüberprüfung über den eigentlichen Streitgegenstand hinaus akzeptiert (hier: konkludentes Anerkenntnis des Vermieters durch gänzliche Erfüllung des vom Mieter schriftlich geltend gemachten, über den Überprüfungszeitraum hinausreichenden Rückzahlungsanspruches des Mieters zu einem Zeitpunkt, als dem Mieter gemäß § 44 MRG idF der WRN 1999 noch ein aufrechter Anfechtungsanspruch zustand), ist es verwehrt, sich nach Ablauf der Präklusionsfrist wieder an der ursprünglichen Mietzinsvereinbarung zu orientieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117545Dokumentnummer
JJR_20030121_OGH0002_0050OB00208_02B0000_001