RS OGH 2003/2/11 14Os17/03, 13Os112/03, 14Os119/16f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.02.2003
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Norm

ABGB §273
ABGB §273a
ZPO §1 Ba
StPO §282 Abs1 Aa
StVG §17 Abs4

Rechtssatz

Eine durch Sachwalterbestellung in ihrer Prozessfähigkeit eingeschränkte Person ist dies im Strafverfahren nur insoweit, als das Strafverfahrensrecht als lex specialis, welche allgemeinen Normen derogiert, keine besonderen Anordnungen trifft. § 282 Abs 1 erster Satz (§ 283 Abs 2 erster Satz) StPO sieht für die Rechtsmittelbefugnis gegen Urteile im Strafverfahren ausdrücklich eine Sonderregelung vor. Indem die Vorschrift des § 282 Abs 1 StPO neben dem Angeklagten zusätzlich noch dessen Sachwalter die Rechtsmittelbefugnis zugesteht, kann sie dieser dem Angeklagten folgerichtig nicht nehmen. In Hinsicht auf Beschwerden des Strafgefangenen oder Untergebrachten gegen Beschlüsse des Vollzugsgerichts nach § 17 Abs 4 erster Satz StVG kann kein anderer Maßstab gelten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117396

Im RIS seit

14.02.2017

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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