Norm
StPO §281 Abs1 Z4 ARechtssatz
Trifft der Vorsitzende von Amts wegen eine prozessleitende Verfügung, bedarf es eines Antrages an den Gerichtshof, anders zu verfahren, um zur Rüge aus Z 4 berechtigt zu sein. Ein bloßer Protest gegen die Vornahme einer Prozesshandlung genügt nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117391Im RIS seit
13.03.2003Zuletzt aktualisiert am
12.05.2020