Norm
StPO §281 Abs1 Z9Rechtssatz
Eine Rechtsrüge, die ohne inhaltliche Argumentation bloß auf eine Lehrmeinung verweist, ist nicht prozessordnungsgemäß ausgeführt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117321Im RIS seit
13.03.2003Zuletzt aktualisiert am
09.06.2020