Norm
ABGB §861Rechtssatz
Die Möglichkeit der Rückforderung einer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages gewährten Förderung bestimmt sich nach dem Inhalt der Vereinbarung, inwieweit über die Verpflichtungserklärung hinaus geleistet wurde beziehungsweise die Vorgaben der Verpflichtungserklärung nicht eingehalten wurden, also aus der Auslegung des Förderungsvertrages. Ein Rückforderungsanspruch kann also nur in Frage kommen, wenn der Förderungsvertrag einen bestimmten Inhalt hat, gegen den der Beklagte verstoßen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117564Im RIS seit
14.03.2003Zuletzt aktualisiert am
03.05.2021